PRINCIPE Betreuungsmanagement
Denis Holl
Dipl. Sozialpädagoge (FH)
Sozialbetriebswirt (IF)
Alle ab 01.01.2023 beruflich tätigen rechtlichen Betreuer müssen sich bei Ihrer Stammbehörde (das ist in der Regel die Betreuungsbehörde, bei der der gesetzl. Betreuer den Hauptteil der durch ihn geführten Betreuungsverfahren führt bzw. in deren Zuständigkeitsbereich er seinen Bürositz hat) registrieren lassen.
Für die Regisitrierung müssen rechtliche Betreuer ein polizeil. Führungszeugnis sowie eine aktuelle Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis (Vollstreckungsportal) beibringen. Auch muss ein ausreichender Haftpflichtversicherungsschutz für evtl. Vermögensschäden nachgewiesen werden (mind. 250.000,- € pro Versicherungsfall, mind. das 4-fache dieser Summe im Jahr versichert).
Darüber hinaus müssen Erklärungen abgegeben werden, ob Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig sind und ob in den vergangenen Jahren ggf. eine Registrierung als Berufsbetreuer von einer anderen Behörde versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde.
Beruflich tätige rechtliche Betreuer müssen zudem ihre Sachkunde nachweisen. Der Sachkundenachweis gilt als erbracht, wenn ein Studium der Rechtswissenschaften oder der Sozialpädagogik abgeschlossen wurde. Der Sachkundenachweis entfällt auch, wenn der rechtliche Betreuer bereits vor dem 01.01.2020 als Berufsbetreuer tätig war.
Durch die Registrierungs- & Sachkundenachweispflicht erhofft man sich einen Zuwachs an Qualität, ausserdem möchte man "schwarze Schafe" natürlich künftig besser vor Übernahme rechtlicher Betreuungen identifizieren und vom Betreuerberuf möglichst ausschließen.