PRINCIPE Betreuungsmanagement

Denis Holl 

Dipl. Sozialpädagoge (FH) 

Sozialbetriebswirt (IF)


Wie bekommt man eine Betreuerin/ einen Betreuer?

Eine Betreuung kann grundsätzlich von jedem Bürger beim Amtsgericht angeregt werden. Auch der/ die Betroffene selbst kann sich ans Amtgericht wenden, um eine Betreuung zu erhalten.

In den meisten Fällen werden jedoch das Gesundheitsamt, andere Behörden, Pflegeeinrichtung oder Angehörige tätig und regen die Einrichtung einer Betreuung beim Amtsgericht an. Dieses prüft dann durch ärztliche Begutachtung und eine Anhörung des/ der Betroffenen, ob eine Betreuung notwendig ist. Die Entscheidung darüber, ob es zu einer Betreuung kommt, liegt beim zuständigen Richter. Er entscheidet allein vor dem Hintergrund der entsprechenden Sachlage, in seltenen Fällen ggf. auch gegen den Willen des/ der Betroffenen.

Ein Formular zur Beantragung einer gesetzl. Betreuung finden Sie in der Regel über das Formularangebot der für Ihren Wohnsitz zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (meist Landratsamt). Auskunft über ein Betreuungsverfahren erteilen neben de Betreuungsbehörden, die organisatorisch ebenso meist bei der für Sie zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angesiedelt sind, auch die Rechtspfleger am für Ihren Wohnsitz zuständigen Betreuungsgericht.

Gerne können Sie aber auch einen persönlichen Gesprächstermin mit mir vereinbaren, Fragen rund um das Thema einer rechtl. Betreuung können so individuell bespochen werden.