PRINCIPE Betreuungsmanagement

Denis Holl 

Dipl. Sozialpädagoge (FH) 

Sozialbetriebswirt (IF)


Aufgabenkreis / Aufgabenbereich - ist das nicht egal ?

Künftig werden nicht mehr die bislang bekannten Aufgabenkreise (wie z.B. "Vermögenssorge", "Gesundheitsfürsorge" oder "Vertretung gegenüber Versicherungen, Sozialleistungsträgern, Behörden") angeordnet werden.

Vielmehr müssen die Aufgaben des rechtlichen Betreuers künftig enger begrenzt werden - eben nur noch "Bereiche", keine "Kreise" mehr (also nicht mehr die ganze Torte, sondern nur noch Stückchen).

So kann künftig in einem Betreuungsverfahren z.B.

"Verwaltung des Giro-Kontos Nr. ...." (anstatt Vermögenssorge)

"Vertretung gegenüber dem behandelnden Hausarzt & dem Facharzt für Psychiatrie" (anstatt Gesundheitsfürsorge). 

"Beantragung einer Rente" (anstatt Vertrtetung gegenüber Behörden)

angeordnet werden.

Eine Betreuung "in allen Angelegenheiten" darf nach Grundlage des neuen Betreuungsrechts aber in keinem Fall mehr angeordnet werden, dort wo solcherlei umfassende Betreungen noch angeordnet sind müssen diese  bis zum 31.12.2023 an die aktuellen Rechtsgrundlagen angepasst werden.