PRINCIPE Betreuungsmanagement

Denis Holl 

Dipl. Sozialpädagoge (FH) 

Sozialbetriebswirt (IF)


Was gehört nicht zu meinen Aufgaben?

Die Aufgaben des gesetzl. Betreuers beschränken sich ausschließlich darauf, die Angelegenheiten des zu Betreuenden rechtlich (!) zu besorgen. Als Betreuer bin ich nicht dafür zuständig, den Betreuten in seinem Haushalt zu helfen oder die Krankenpflege zu übernehmen. Soweit vom Gericht so angeordnet, organisiere ich jedoch die notwendige Pflege oder Hilfe im Haushalt und stelle die hierfür erforderlichen Anträge.

Auch Fahrdienste sind nicht Aufgabe eines rechtlichen Betreuers.

Als gesetzl. Betreuer bin ich auch nicht dafür zuständig, die Bedürfnisse von Menschen, die im Umfeld meiner Betreuten leben, zu befriedigen. Häufig formulierte Wünsche an den gesetzl. Betreuer, für Ruhe zu sorgen und / oder die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten fallen daher ebenso nicht in die Zuständigkeit des gesetzl. Betreuers.