PRINCIPE Betreuungsmanagement

Denis Holl 

Dipl. Sozialpädagoge (FH) 

Sozialbetriebswirt (IF)


Was ändert sich ab 01.01.2023 ?

Der Gesetzgeber hat eine zum 01.01.2023 umfangreiche Änderungen im Betreuungsrecht beschlossen, die sowohl die Rechtssystematik des Betreuungsrechts (die für das Betreuungsrecht einschlägigen §§ finden sich künftig an anderer Stelle im BGB), als auch die Aufgaben für die unterschiedlichen am Betreuungsrecht beteiligten Akteure betreffen (z.B. Neudefinition der Aufgaben der Betreuungsbehörden & -gerichte). Auch wird es künftig eine Pflicht zur Registrierung von Berufsbetreuern geben, für die diese unterschiedliche Nachweise beibringen müssen, darüber hinaus wird die Notwendigkeit einer gewissen Sachkunde für beruflich tätige rechtliche Betreuer verpflichtend. Die Änderungen im Betreuungsrecht sollen aber in erster Linie dazu dienen, das Betreuung nur noch angeordnet wird, wenn durch anderweitige Hilfen keine ausreichende Unterstützung der betreffenden Menschen erreicht werden kann. Das Selbstbestimmungsrecht des in Betreuung stehenden Menschen soll noch einmal gestärkt werden, der Betreuer bekommt künftig keine sehr weit gefassten Aufgabenkreise mehr übertragen, sondern nur noch möglichst konkrete Aufgabenbereiche. Darüber hinaus wird das "Wohl" des Betreuten aus der Gesetzgebung nahezu vollständig verschwinden, die "Wünsche" des Betreuten werden klar als Richtschnur für das Betreuerhandeln in den Vordergrund gestellt. Ausnahmen soll es nur noch geben, wenn die Befolgung eines Wunsches des Betreuten dazu geeignet ist, seine Gesundheit oder sein Vermögen zu gefährden oder wenn die Wunschbefolgung dem gesettzl. Betreuer nicht zuzumuten ist. Der gesetzl. Betreuer kann seinen Betreuten künftig noch gerichtlich und außergerichtlich vertreten, muss dies aber nicht mehr tun. Dort wo der Betreute selbst dazu in der Lage ist, sich zu vertreten soll er es auch tun. Soweit hierfür Hilfen erforderlich sind, hat der gesetzl. Betreuer dafür Sorge zu tragen, dass der Betreute diese auch bekommt. Ziel ist soviel selbstbestimmtes eigenständiges Handeln wie möglich.